Seit 2018 führe ich kleine Gruppen nach Kerala, im Südwesten Indiens, mit einem bunten Programm aus spannenden Ausflügen und entspannenden Yoga-Übungen.
Neue Reise Jan/Feb 2024 in Planung - Details folgen!
"Ein Land wie ein Konzentrat. Das sich nicht strecken lässt. Entweder man verträgt es pur oder eben nicht.
Indien hat mich 'erwischt', doch nicht kalt. Nein, voller Wärme, voller Licht, voller Farben, voller Düfte, voller Klänge, voller Freundlichkeit, voller Lächeln, voller Leben.
Alles in Indien ist intensiver als anderswo. Und offensichtlicher. Auch die Armut, die Krankheit, der Schmutz, der Lärm, der Gestank, das Leiden, der Tod. All das macht Indien aus.
Lässt man sich offenen Herzens und neugierigen Verstandes auf die Menschen und die Kultur ein, kommt man mit einem Rucksack voll unbezahlbarer Geschenke nachhause.
"So ging es mir bei meinem ersten Besuch in Kerala. Schon als junge Frau wollte ich immer nach Indien. Es sollte nicht sein. Und jetzt, vierzig Jahre später, machte ich den Traum wahr.
"Unsere kleine Reisegruppe harmonierte von Anfang an wunderbar. Petra hatte alles äußerst kompetent organisiert. Und sie war stets eine heitere, freundliche und geduldige Ansprechpartnerin. Dabei war das ihre erste Gruppenreise, die sie veranstaltete. Es hat alles sehr gut geklappt. Und von ihren guten Verbindungen in Kerala profitierten wir alle sehr.
Die Tage der Rundreise präsentierten uns gleich zu Anfang einen guten Einblick ins Land und auf die Menschen. Wir waren ja alle Indien-Neulinge. Begierig darauf das Land kennenzulernen.
Santosh, den Petra seit sieben Jahre kennt, kutschierte uns, samt unserem Gepäck aufgetürmt und festgezurrt auf dem Autodach, sicher, gelassen und auskunftsfreudig zu den unterschiedlichsten Stationen, auf die ich jetzt nicht näher eingehe, denn auf Petras Webseite steht bereits die neue Tour für 2019. So reisten auch wir.
"Als etwas ganz Besonderes empfanden wir den Aufenthalt mit Familienanschluss in Santosh's Haus.
Ehefrau Asurdi sorgte morgens und abends sehr aufmerksam und liebevoll für unser leibliches Wohl. Mit landestypischen schmackhaften Gerichten. Wenn wir nicht grade einen Ausflug mit den Tuk-Tuks (ein absolutes Muß!) unternahmen.
Eine kurze Anmerkung: niemand von uns hatte während des ganzen Aufenthaltes Magenprobleme. Weder nach dem Genuss des Essens in verschiedenen Lokalen während der Rundreise, noch nach Asurdis aufgetischten Köstlichkeiten.
"Wir fühlten uns rundum wohl. Das einzige was uns unheilbar infizierte, war der 'Indienvirus'. Und es gibt kein Gegenmittel. Zum Glück! So beschlossen wir, in zwei Jahren wieder gemeinsam in dieses unfassbare Leben einzutauchen.
Allen neugierigen Aufbruchbereiten, die sich zu dieser Reise mit Petra entschließen, was ich nur empfehlen kann, wünsche ich eine genauso einzigartig herrliche Zeit, wie wir sie hatten.
Reisebericht von Jutta Hallermeier
Allgemeine Reisebedingungen
Petra Bräu - Ayurveda & Yoga Massagen, Gesundheit & Ernährung
Gronsdorfer Str. 9s, 85540 Haar
1. Abschluss des Pauschalreisevertrages, Verpflichtungen des Kunden
1.1. Für alle Buchungswege gilt:
a) Grundlage meines Angebots und der Buchung des Kunden sind die Reiseausschreibung + die ergänzenden Informationen für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.
b) Weicht der Inhalt meiner Reisebestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von mir vor, an das ich für 10 Tage gebunden bin. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit ich bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und meine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt habe und der Kunde innerhalb der Frist die Annahme erklärt oder die Anzahlung leistet.
c) Die von mir gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies vereinbart ist.
d) Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
e) Mit der Buchung bietet der Kunde den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. Hieran ist der Kunde 7 Werktage gebunden. Der Vertrag kommt mit dem Zugang meiner Reisebestätigung zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird dem Kunden eine, den gesetzlichen Vorgaben zu deren Inhalt entsprechende Reisebestätigung in Textform übermittelt, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat.
Ich weise darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte.
2. Bezahlung
Vor Beendigung der Pauschalreise werden Zahlungen nur gefordert und angenommen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 7 genannten Grund abgesagt werden kann.
3. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen
3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von mir nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
3.2. Der Kunde wird über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch Email, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise informiert.
3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde innerhalb der von mir gesetzten Frist nicht den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.
3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte ich für die Durchführung der geänderten Reise bei gleichwertiger Beschaffenheit zum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.
4. Preiserhöhung; Preissenkung
4.1. Ich behalte mir nach Maßgabe der § 651f, 651g BGB und der nachfolgenden Regelungen vor, den im Pauschalreisevertrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, soweit
a) eine Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,
b) eine Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder
c) eine Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse
sich unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt.
4.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern der Reisende in Textform klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichtet und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitgeteilt wurde.
4.3. Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt:
a) Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen nach 4.1a) kann ich den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann ich vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.
Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann ich vom Kunden verlangen.
b) Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben gem. 4.1b) kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
c) Bei Erhöhung der Wechselkurse gem.
4.1c) kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für mich verteuert hat
4.4. Ich bin verpflichtet, dem Kunden/Reisenden auf sein Verlangen hin eine Senkung des Reisepreises einzuräumen, wenn und soweit sich die in 4.1 a) -c) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für mich führt. Hat der Kunde/Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von mir zu erstatten. Ich darf jedoch von dem zu erstattenden Mehrbetrag die tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. Ich habe dem Kunden /Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.
4.5. Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig.
4.6. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von mir gleichzeitig mit Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.
5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten
5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist mir gegenüber unter der vorstehend angegebenen Anschrift zu erklären. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.
5.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliere ich den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann ich eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von mir zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.
Ich habe die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Unter Beachtung des Zeitpunkts des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden bei mir wird die pauschale Entschädigung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet.
bis 12 Wochen 25%
11 bis 6 Wochen 50%
5 bis 2 Wochen 75 %
ab 1 Woche 95 %
5.3. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, mir nachzuweisen, dass mir überhauptkein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von mir geforderte Entschädigungspauschale.
5.4. Ich behalte mir vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit ich nachweisen kann, dass mir wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall bin ich verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
5.5. Bin ich infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, habe ich unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung, zu leisten.
5.6. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB von mir durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie mir 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.
Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.
6. Umbuchungen
Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen besteht nicht.
7. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
Grundsätzlich veranstalte ich meine Indien-Reisen mit einer Mindestteilnehmerzahl von 3 Personen. Wird die Mindestteilnehmeranzahl nicht erreicht, kann ich bis 3 Wochen vor Beginn der Reise absagen. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
8. Rechte und Obliegenheiten des Kunden/Reisenden
8.1. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen
a) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.
b) Soweit ich infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.
c) Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige mir unverzüglich zur Kenntnis zu geben. Nach den gesetzlichen Regelungen ist der Veranstalter verpflichtet, dem Kunden eine Kontaktstelle zu benennen. Diese Verpflichtung entfällt, da ich selbst vor Ort bin.
8.2. Fristsetzung vor Kündigung
Will der Kunde/Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er mir zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von mir verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.
9. Beschränkung der Haftung
9.1. Meine vertragliche Haftung für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.
9.2. Ich hafte nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.
Ich hafte jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von mir ursächlich geworden ist.
10. Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat
Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde/Reisende mir gegenüber geltend zu machen. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen.
11. Flugleistung
Die von mir veranstalteten Reisen beinhalten keine Beförderungsleistung in das Zielland. Gern vermittele ich Flüge in das Zielgebiet.
12. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
12.1. Ich werde den Kunden/Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.
12.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden/Reisenden. Dies gilt nicht, wenn ich nicht, unzureichend oder falsch informiert habe.
13. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand
Ich weise im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass ich nicht verpflichtet bin, an einer Verbraucherstreitbeilegung teilzunehmen und freiwillig an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung nicht teilnehme. Ich weise für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs- Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
UNTERRICHTUNG DES REISENDEN BEI EINER PAUSCHALREISE NACH § 651a BGB
Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.
Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Ich trage die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Pauschalreise. Zudem verfüge ich über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückreise im Falle der Insolvenz.
Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrages.
Es haftet mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
Die Reisenden können die Pauschalreise innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten auf eine andere Person übertragen.
Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise.
Wenn die Preiserhöhung 8% des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird.
Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen. Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten.
Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet. Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedsstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet.
Ich habe eine Insolvenzversicherung mit
http://www.travelsafe.de/
abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von mir verweigert werden.
Massagen, Gesundheit & Ernährung
Mittwoch & Freitag
Truderinger Str. 271d
81825 München-Trudering
Yogaräume:
Physiocenter A. Peilstöcker
Zehntfeldstr. 240b /Ecke Hugo-Lang Bogen
81825 München
Vielen Dank, dass Du meinen Newsletter abonniert hast! So bleibst Du immer auf dem Laufenden.